Ocean Consulting

Anstalt

Anstalt


Diese Rechtsform ist ein liechtensteinisches Unikat mit einem grossen Gestaltungsspielraum. Sie kann ähnlich wie eine Körperschaft strukturiert werden oder stiftungsähnliche Grundzüge aufweisen. Je nach rechtlicher Gestaltung eignet sie sich für kommerzielle Zwecke oder für die Vermögensverwaltung. Sie ist ein rechtlich verselbständigtes, dauernd wirtschaftlichen Zwecken oder anderen Bestimmungen gewidmetes Vermögen, welches im Handelsregister mit konstitutiver Rechtswirkung eingetragen wird.
Das Mindestkapital beträgt 30’000 Schweizer Franken und muss voll liberiert sein. Es kann auch in Anteile (mit oder ohne Wertpapiercharakter) zerlegt sein. Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Anstaltsvermögen (Anstaltskapital, Reserven, Gewinnvortrag).
Die Organe der Anstalt sind bei der verkehrsüblichen Ausgestaltung der Inhaber der Gründerrechte, der Verwaltungsrat und bei der Anstalt mit kommerziellem Zweck die Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat leitet die Geschäfte. Er kann ein Mitglied oder mehrere Mitglieder umfassen. Mindestens ein Mitglied der Verwaltung muss ein Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder der Schweiz sein und über eine inländische Berufszulassung verfügen. Zusätzlich zu diesem qualifizierten Verwaltungsrat können beliebige natürliche Personen, aber auch juristische Personen mit Sitz im In- oder Ausland, dazu gewählt werden.
Die Vermögensrechte werden in der Regel in einem Reglement festgelegt. Dieses stellt einen integrierenden Bestandteil der Statuten dar. Es muss aber nicht beim Handelsregisteramt hinterlegt werden. Fehlt eine explizite Festlegung des wirtschaftlich Berechtigten, gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Inhaber der Gründerrechte selbst Begünstigter ist.
Für die Anstalt mit kommerziellem Zweck ist eine revisionspflichtige Buchführung vorgeschrieben. Die geprüfte Jahresrechnung ist der liechtensteinischen Steuerverwaltung einzureichen. Sofern die Statuten die Führung eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes ausschliessen, besteht gegenüber der Steuerverwaltung eine blosse Deklarationspflicht.