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Natürliche Personen

Natürliche Personen


Für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht im Fürstentum Liechtenstein nennt das Steuergesetz folgende wesentlichen Merkmale:

  • Prinzip der einmaligen Besteuerung des Markteinkommens
  • Primat der Vermögenssteuer mit Integration in die Erwerbssteuer
  • keine Nachlass-, keine Erbanfalls- und keine Schenkungssteuer
  • In- und ausländische Kapitalerträge wie auch Kapitalgewinne sind steuerfrei
  • Vereinfachung der Progression in einem 7-Stufentarif

Ausländer mit Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit können auf Antrag auch einer Besteuerung nach Aufwand unterstellt werden.