Natürliche Personen
Für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht im Fürstentum Liechtenstein nennt das Steuergesetz folgende wesentlichen Merkmale:
- Prinzip der einmaligen Besteuerung des Markteinkommens
- Primat der Vermögenssteuer mit Integration in die Erwerbssteuer
- keine Nachlass-, keine Erbanfalls- und keine Schenkungssteuer
- In- und ausländische Kapitalerträge wie auch Kapitalgewinne sind steuerfrei
- Vereinfachung der Progression in einem 7-Stufentarif
Ausländer mit Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit können auf Antrag auch einer Besteuerung nach Aufwand unterstellt werden.