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Stiftung

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Die liechtensteinische Stiftung kann als reine Familienstiftung oder als gemeinnützige Stiftung formiert werden. Letztere untersteht der Aufsicht der liechtensteinischen Stiftungsaufsicht und ist von der Steuerpflicht befreit. Mit der auf den 01.04.2009 in Kraft getretenen Totalrevision verfügt Liechtenstein heute über das modernste Stiftungsrecht weltweit.
Die Liechtensteiner Familienstiftung ist eine, einem bestimmten Zweck dienende, rechtliche Verselbständigung einer Vermögensmasse. Sie ist eine juristische Person des liechtensteinischen Personen– und Gesellschaftsrechts (PGR). Der gesetzliche Gestaltungsfreiraum mit seiner Flexibilität ermöglicht der Liechtensteiner Familienstiftung individuell auf die Wünsche und Vorstellungen der Stifter einzugehen. Die Familienstiftung darf keiner kommerziellen, wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, sie darf aber im Rahmen ihrer Vermögensanlage Beteiligungen an Unternehmen und andere Vermögenswerte halten. Insofern eignet sich die Familienstiftung durch die Planung langfristiger Nachfolgeregelungen einer Vermögenszersplitterung durch Erbfolge vorzubeugen und den Erhalt von Familienvermögen über Generationen hinweg sicherzustellen.
Das gesetzlich definierte Mindeststiftungskapital beträgt 30‘000 Schweizer Franken und muss voll liberiert werden. Für die Verbindlichkeiten der Familienstiftung haftet ausschliesslich nur deren Vermögen. Die Familienstiftung entsteht durch die Erstellung der Errichtungsakten und der Widmung des Stiftungsvermögens. Die beim Handelsregisteramt hinterlegte Stiftung ist öffentlich nicht einsehbar.
Oberstes Organ bildet der Stiftungsrat, welcher im Sinne der Stiftungsurkunde, der Stiftungszusatzurkunde und eventueller Reglemente die Geschäfte der Stiftung leitet. Der Stifter kann die Tätigkeit des Stiftungsrates durch andere Organe, wie z. B. die Revisionsstelle prüfen oder durch Weisungs-, Kontroll- oder Vetorechte von Protektoren einschränken lassen. Die Begünstigten sind grundsätzlich in irgendeiner Art und Weise zu bezeichnen (z. B. Hinweis auf Abstammung, Geschlecht usw.).