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Liechtensteiner Landtag

Liechtensteiner Landtag


Im dualistisch konzipierten Staatswesen des Fürstentums Liechtenstein nimmt der Landtag die wichtige Funktion des gesetzmässigen Organs der Gesamtheit der Landesangehörigen ein. Der liechtensteinische Landtag wird direkt vom Volk im Proporzwahlsystem gewählt. Der Wahlkreis Oberland stellt 15 Abgeordnete, der Wahlkreis Unterland 10 Abgeordnete. Der Landtag wird vom Fürsten einberufen und geschlossen. Dem Fürsten steht auch das Recht zu, das Parlament aus erheblichen Gründen aufzulösen.

Hauptaufgabe des Landtags ist die Gesetzgebung. Zur Gültigkeit eines Gesetzes bedarf es ausser der Zustimmung des Landtags der Sanktion des Landesfürsten, der Gegenzeichnung des Regierungschefs und der Kundmachung im Landesgesetzblatt. Jedes vom Landtag beschlossene, von ihm nicht als dringlich erklärte Gesetz und auch jeder von ihm genehmigte völkerrechtliche Vertrag unterliegt dem fakultativen Referendum.
In den Volkswahlen im Jahr 2013 wurde der 25köpfige Landtag wie folgt bestellt: 10 Mandate gewann die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP). 8 Mandate wurden der Vaterländischen Union (VU) zuerkannt. 4 Mandate errang die neu gegründete Die Unabhängigen (DU) und 3 Mandate gingen an die Freie Liste (FL). Die beiden grossen, historisch gewachsenen Parteien FBP und VU bilden eine Koalition und stellen gemeinsam die Regierung. Der Landtag steht mit seiner grossen Koalition für eine stabile Politik bürgerlicher Ausprägung.

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