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Steuern in Liechtenstein

Steuern in Liechtenstein


Das Fürstentum Liechtenstein hat mit einer Totalrevision auf den 01.01.2011 ein neues Steuergesetz in Kraft gesetzt, welches sich durch Einfachheit, Verständlichkeit, internationale Kompatibilität, Entscheidungsneutralität und europarechtliche Konformität auszeichnet. Vor dem 01.01.2011 gegründete besonders besteuerte Verbandspersonen werden während einer dreijährigen Übergangsfrist noch bis zum 31.12.2013 nach altem Recht besteuert. Das liechtensteinische Steuergesetz wurde von der ESA positiv auf dessen Europarechtskonformität geprüft.

Nebst den beiden Hauptsteuerarten für juristische- und natürliche Personen, kennt Liechtenstein noch eine Gewinnsteuer auf inländischen Grundstücken sowie eine bescheidende Abgabe beim der Gründung von juristischen Personen und eine Abgabe auf Versicherungsprämien.