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Wohnsitznahme in Liechtenstein

Wohnsitznahme in Liechtenstein


Trotz Mitgliedschaft im EWR ist die Wohnsitznahme in Liechtenstein sowohl für EU-Bürger, Schweizer wie auch Drittstaatsangehörige beschränkt. Es bestehen gewisse staatsvertraglich definierte Kontingente für einen Aufenthalt in Liechtenstein mit oder ohne Erwerbstätigkeit. Interessant kann zudem die Teilnahme am staatlichen Auslosungsverfahren sein, welches ähnlich funktioniert wie das bekannte „Green-Card-Verfahren“ der USA.

Wenn Sie sich ernsthaft mit dem Gedanken eines Zuzuges nach Liechtenstein beschäftigen, kann sich ein Gespräch mit uns lohnen. Wir klären die grundsätzlichen individuellen Möglichkeiten und organisieren bei begründeter Sachlage ein Gespräch mit den zuständigen staatlichen Behörden.